Anpassung der Förder- und Sachkostenleistung für die Kindertagespflegepersonen

An die Vorsitzende
des Jugendhilfeausschusses
Frau Notburga Kunert
Kreishaus
53721 Siegburg

27.02.2024

nachrichtlich:
Fraktionen/Gruppen

Antrag
Anpassung der Förder- und Sachkostenleistung für die Kindertagespflegepersonen

Sehr geehrte Frau Kunert,

die Kreistagsfraktionen von CDU und GRÜNEN beantragen zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses:

1. Die Förder- und Sachkostenleistung für die Kindertagespflegepersonen entsprechend der Fortschreibungsrate des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2024 um insgesamt 9,65 % zu erhöhen und die jährliche Dynamisierung an die Erhöhung der KiBiz-Pauschalen zu koppeln.
2. Die Verwaltung des Kreisjugendamtes zu beauftragen, einen entsprechenden Satzungsänderungsvorschlag für die Sitzung desJugendhilfeausschusses am 12.06.2024 zu erarbeiten.

Begründung:
Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule in der Kindertagesbetreuung und ein fester Bestandteil der Betreuungslandschaft geworden. Sie bietet ein flexibles Angebot für unter dreijährige Kinder in einem familiären Setting. Es ist uns ein Anliegen die Kindertagespflegelandschaft weiterhin zu stärken und auszubauen. Hierzu gehört auch eine leistungsgerechte Förderung der Kindertagespflegepersonen. Ausgangslage der derzeitigen Finanzierung ist die Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen und die Förderung der Kindertagespflege. Demnach werden die Sachund Förderleistungen für die Kindertagespflegepersonen jährlich zum 01.08. um 1,5 % angehoben.
Dieser Fortschreibungswert entspricht aber nicht der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung, sondern liegt weit darunter. Daher sollte die Fortschreibungsrate gekoppelt werden an die jährliche Erhöhung der KiBiz-Pauschalen für die Kindertageseinrichtungen. Dieser Wert, der für den 01.08.2024 mit 9,65 % beziffert ist, wird entsprechend der Lohn- und Sachkostenentwicklung vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Jugendhilfeausschusssitzung am 12.03.2024 zu den möglichen finanziellen Folgen einer Anhebung der Förder- und Sachkostenleistung um 9,65 % zu  berichten, damit eine Beschlussfassung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen für den Jugendamtshaushalt erfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Torsten Bieber     Nina Droppelmann
Brigitte Donie           Ingo Steiner