Verwendung der Inklusionspauschale des Landes NRW

Sehr geehrter Herr Becker,

in ihrer Vorlage zum Finanzausschuss am 13.09.2022 legt die Verwaltung nachvollziehbar dar, dass die Inklusionspauschale des Landes NRW aufgrund der geltenden Regelungen im vergangenen Jahr und zukünftig nicht mehr vollständig zweckentsprechend eingesetzt werden kann.
Nachdem mittlerweile – nicht zuletzt aufgrund der Prüfung des Landesrechnungshofs – der Rahmen zur Verwendung der Landesmittel noch einmal definiert wurde, beantragen die Kreistagsfraktionen von CDU und GRÜNEN:

Die Kreisverwaltung soll mit den Städten und Gemeinden und den Schulträgern des gemeinsamen Lernens Konzepte entwickeln, die es ermöglichen, die Inklusionspauschale des Landes umfassend nutzen zu können. Dabei sind auch die Ressourcen der Kreisverwaltung einzubeziehen.

Begründung:
Inklusion von Kindern mit Behinderungen ist ein wichtiges Anliegen der Kreistagskoalition. Daher muss es Ziel sein, die vom Land NRW zur Verfügung gestellten Mittel sachgerecht und zielorientiert einzusetzen. Inklusion findet vor Ort statt. Da die schulischen Rahmenbedingungen durchaus unterschiedlich sind, sind die handelnden Akteure einzubeziehen und es sind schulindividuelle Konzepte zu entwickeln. Diese differenzierte Betrachtungs- und Herangehensweise wird auch innerhalb der Kreisverwaltung Personalressourcen binden. Deswegen ist bereits bei der Entwicklung der Konzepte auf die Machbarkeit zu achten, damit eine dauerhafte Realisierung sichergestellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Torsten Bieber Ingo Steiner
Andreas Sonntag Gerlinde Neuhoff
Matthias Schmitz Wolfgang Haacke