Klimaschutz-Fonds einrichten

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktionen von CDU und GRÜNEN stellen folgenden Antrag zum Doppelhaushalt 2021/2022:

  1. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, einen Klimaschutz-Fonds einzurichten.
  2. Hierfür sind im Doppelhaushalt 2021/2022 Mittel in Höhe von 52.500 Euro für das Jahr 2021 und in Höhe von 63.000 Euro für das Jahr 2022 einzustellen.
  3. Die Haushaltsmittel sind mit einem Sperrvermerk zu Gunsten des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft zu versehen.

Begründung:

Die Kreistagskoalition hat sich zum Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß der Kreisverwaltung bis zum Jahr 2035 um mindestens 80% zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, werden umfangreiche Investiti-onen in treibhausgassenkende Maßnahmen erforderlich. Dabei wird es sich zum Teil um direkte Investitionen, z. B. in die Liegenschaften und den Fahrzeugpark des Kreises, handeln. Genauso sinnvoll ist es aber, auch in Maßnahmen zu investieren, die zu CO2-Einsparungen an anderer Stelle in der Region führen. Dies gilt vor allem, wenn dieselbe Einsparung mit geringerem finanziellem Aufwand zu leisten ist als z. B. unmittelbar in den Kreisliegenschaften. Diese Investition kann dann auf die Einsparungsziele angerechnet werden, also eine bilanzielle Einsparung ergeben.
Die o. g. Ziele können am wirkungsvollsten mit einem Fonds erreicht werden, in dem die erforder-lichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Einnahmen des Fonds sollen sich aus der Höhe des CO2-Ausstoßes der Kreisverwaltung ergeben, der pro Jahr ermittelt und nach den

CO2-Preisen in Euro umgerechnet wird, die die Bundesregierung als CO2-Preis festgelegt hat. Die Ausgaben des Fonds sind an die Durchführung von Maßnahmen gebunden, die im Kreisgebiet zu einer messbaren Senkung von Treibhausgasen führen.

Daraus ergeben sich folgende Eckpunkte für einen Klimaschutz-Fonds des Kreises:

  • Ausgangswert der bestehenden CO2-Emissionen der Kreisverwaltung aus dem Jahr 2019 (jüngstes Jahr, für das Daten vorliegen): 2.560 Tonnen/Jahr
  • Zielsetzung: Vermeidung von 80% dieser Emissionen: ca. 2.100 Tonnen/Jahr
  • CO2-Preis auf Grundlage des festgesetzten Preises der Bundesregierung: 25 Euro/Tonne im Jahr 2021, 30 Euro/Tonne im Jahr 2022, danach ansteigend bis 55 Euro/Tonne im Jahr 2025 (2023: 35 Euro/Tonne, 2024: 45 Euro/Tonne)
  • Erster Abgleich mit Ausgangswert Ende 2021
  • Bewerbung des Fonds als Finanzierungsinstrument CO2-senkender Maßnahmen
  • Zielgruppen: Kreisdienststellen, Unternehmen mit Kreisbeteiligung, Kommunen
  • Voraussetzung von finanzierten Projekten: Projekt findet im Kreisgebiet statt, Finanzierungsplan liegt vor, CO2-Effekt ist messbar
  • Unbürokratische Entscheidung über Finanzierungsanträge, erste Projekte möglichst 2022
  • Führung des Fonds in der Kämmerei, Beteiligung Fachbereich Klimaschutz und Energieagentur
  • Laufzeit entsprechend des „Maßnahmenprogramms 2025 des Rhein-Sieg-Kreises für den Klimaschutz“ zunächst bis einschließlich 2025, Laufzeit verlängerbar
  • Regelmäßiger Bericht über die Entwicklung der CO2-Situation und des Fonds im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.