Tiertransporte verhindern

In NRW sind Langstrecken-Tiertransporte mit oft tierquälerischen Bedingungen in weit entfernte Hochrisikoländer nicht verboten, wie z.B. in Hessen und Schleswig-Holstein. Viele Transporte von dort gehen deshalb über NRW, auch über den Rhein-Sieg-Kreis, der dann die Genehmigungen ausstellen muss. Das Umweltministerium NRW hat es kürzlich so dargestellt, als könnten wir als Rhein-Sieg-Kreis dort eingreifen und das verbieten (was wir liebend gerne tun würden). Allerdings kann das nach unserem Wissen nur die Landesregierung, die wir GRÜNE oft genug dazu aufgefordert haben. Um hier herauszufinden, wer die Wahrheit sagt, haben wir diese offizielle Anfrage gestellt:

Anfrage gem. § 12 der Geschäftsordnung des Kreistages

Tiertransporte in Staaten außerhalb der EU   

Sehr geehrter Herr Landrat,

Nach Meldungen in den Medien werden aus Deutschland in großem Umfang lebende Nutztiere (insbesondere Rinder) in Staaten außerhalb der EU verbracht. Unter den Zielstaaten sind auch solche, in denen europäische Tierschutzstandards regelmäßig nicht eingehalten werden. Das sind nach Angaben des Tierärzte-Bundesverbandes Ägypten, Algerien, Aserbeidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Libanon, Libyen, Marokko, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan (sog. „Hochrisikostaaten“). Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen und Bayern haben daher Tierexporte in diese Staaten faktisch untersagt.

Der Rhein-Sieg-Kreis gehört nach diesen Medieninformationen zu den 10 deutschen Landkreisen mit den höchsten Exportzahlen in diese Staaten mit geringen Tierschutzstandards. Insbesondere bei Exporten nach Nordafrika nehme der Rhein-Sieg-Kreis eine Spitzenstellung ein. Dabei würden auch Tiere mit Herkunft aus denjenigen Bundesländern transportiert, die die Exporte verboten hätten.

  1. In welchem Umfang wurden Tierexporte aus dem Rhein-Sieg-Kreis in sog. Hochrisikostaaten in diesem und im letzten Jahr genehmigt? Bitte nach Zielstaat differenziert darstellen.
  2. Zur Rechtslage: Welche Kriterien prüft das Veterinäramt des Kreises vor Freigabe dieser Transporte, und gab es 2019/20 Beanstandungen?
  3. Hat das Veterinäramt rechtliche Möglichkeiten, die Freigabe eines Transportes zu verweigern, wenn bestimmte Zielstaaten betroffen sind?
  4. Sind Transporte von Tieren bekannt, die aus Bundesländern mit Exportbeschränkungen stammen? Kann ein solcher Transport untersagt werden?
  5. Ist bekannt, wer Transporte zu 4. durchführt und verantwortet? Handelt es sich um natürliche Personen (Landwirte etc.) oder juristische Personen (Tiertransportfirmen, allgemeine Speditionen, o.ä.)?
  6. Zur Überwachung: Wie findet die Überwachung der Auflagen für die Transporte hinsichtlich Ruhezeiten, Fütterung und Temperaturen im Transporter statt? Was wäre zu tun, um die Überwachung möglichst lückenlos zu gestalten?
  7. Zum Umgang mit sog. Hochrisikostaaten: Welche Maßnahmen wären zu treffen, um Tiertransporte dorthin sicher auszuschließen?
  8. Gab es in der Vergangenheit Bemühungen des Landes oder des Bundes, Transporte in sog. Hochrisikostaaten zu unterbinden? Welche Position hat der Rhein-Sieg-Kreis vertreten?

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Torsten Bieber                                                                 Ingo Steiner

Hanns Christian Wagner                                                        Lisa Anschütz

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