Geringe Ambulantisierungsquote im Rhein-Sieg-Kreis

Siegburg, 2. Juni 2017

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktionen von CDU und GRÜNEN stellen folgende Anfrage und bitten um schriftliche Beantwortung sowie um weitergehende mündliche Beantwortung im Ausschuss für Inklusion und Gesundheit:

Der Landschaftsverband Rheinland hat kürzlich den Bericht „Die Eingliederungshilfe-Leistungen des LVR im Rheinland: Regionalisierter Datenbericht 2015“ (Vorlage-Nr. 14/1924) heraus-gegeben. Es werden dort die maßgeblichen Kennzahlen im Bereich der Eingliederungshilfe für die Mitgliedskörperschaften aufgelistet und verglichen.

Unter anderem werden, zur besseren Vergleichbarkeit, die bewilligten Anträge pro 1.000 Einwohner dargestellt (s. dort S. 7). Es fällt auf, dass der Rhein-Sieg-Kreis mit 1,83 bewilligten Anträgen pro 1.000 Einwohner einen besonders niedrigen Wert hat.

Weiter wird die sogenannte Ambulantisierungsquote, also das Verhältnis der stationär zu den ambulant behandelten Menschen, verglichen (s. dort S. 11). Der Rhein-Sieg-Kreis hat hierbei mit 47% den schlechtesten Wert aller Mitgliedskörperschaften.

Auch bei den Beschäftigungsverhältnissen in Werkstätten pro 1.000 Einwohner (s. dort S. 17) schneidet der Rhein-Sieg-Kreis mit 4,8 Beschäftigten pro 1.000 Eiinwohner durchschnittlich ab.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Warum werden im Rhein-Sieg-Kreis auffallend wenige Anträge auf Eingliederungshilfe beschieden?
2. Weshalb ist die Ambulantisierungsquote im Rhein-Sieg-Kreis die schlechteste aller LVR-Mitglieder?
3. Wieso sind nur 4,8 pro 1.000 Einwohner im Rhein-Sieg-Kreis in Werkstätten beschäftigt?