Gesundheitskarte für Flüchtlinge darf politisch nicht instrumentalisiert werden

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CDU und GRÜNE weisen Vorwürfe der SPD scharf zurück

„Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen der Kommunen mit dem Kreis über die Aufgabenwahrnehmung unterliegen nicht der Zuständigkeit des Kreistags, sie sind Angelegenheit der Kommunen. Anders gesagt: Die Kommunen müssen die neue Regelung wollen und den Kreis beauftragen.

“Mit diesem Hinweis reagieren CDU und GRÜNE im Kreistag auf jüngste Behauptungen der SPD-Kreistagsfraktion, die Koalitionspartner blockierten die Entlastung von  kommunalen Verwaltungen und ehrenamtlichen Helfern. Auch der Antrag von Linken und Freien Wählern und Piraten habe nichts mit einem zielführenden Antrag zu tun, sondern sei mehr eine Beschreibung dessen, was bereits umgesetzt werde. So moderierte die Verwaltung Gespräche mit Hauptverwaltungsbeamten und Sozialdezernenten über eine Einigung in der Frage der Einführung der Gesundheitskarte. Dabei war und ist die Diskussion über die Einführung durch viele Unklarheiten geprägt, die es zu klären gilt.

„Man braucht nicht beschließen, was bereits genau so läuft und vor der Klärung steht”, so Ingo Steiner, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Kreistagsfraktion. “Wir haben längst ein Gespräch in Düsseldorf vereinbart, wo wir genau diese offenen Fragen besprechen wollen.”  Zudem werde die Frage der Einführung der Gesundheitskarte sogar von SPD-Bürgermeistern im Kreis abgelehnt. Das zeige, dass es den Kommunen weniger um die Gesundheitskarte gehe. Vielmehr bestünden Unklarheiten und Informationsbedarf über die finanziellen Konsequenzen für die Kommunen.

“Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Abrechnung der Krankheitskosten ist eine Sache, über die sich die Kommunen  einigen müssen”, so CDU-Fraktionschef Dr. Torsten Bieber. “Der Landrat führt die beantragten Gespräche längst und die Mehrheit der Kommunen ist derzeit skeptisch, was die Gesundheitskarte angeht. Man muss das nicht gut finden, aber man muss es akzeptieren.” Die Kommunen haben auch jetzt bereits Möglichkeiten, die Behandlungsscheine so auszugeben, dass Mitarbeiter entlastet werden und Flüchtlinge geregelten Zugang zu medizinischen Leistungen haben.

Fazit:
Mit ihrer Darstellung attestiert sich die SPD  selbst lupenreine Janusköpfigkeit. Wenn man mit einem klaren Votum von 5:11 im Ausschuss nicht leben kann,  hätte man wenigstens die Empfehlung des SPD-Mitglieds und Sozialdezernenten Hermann Allroggen beherzigen und letztlich von diesem unsinnigen Schaufensterantrag Abstand nehmen können.

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