CDU und Grüne fordern Widerspruch gegen kommunale Rundfunkgebühren

Die Fraktionsvorsitzenden der CDU und der Grünen Kreistagsfraktion im Rhein-Sieg-Kreis Sebastian Schuster und Gabi Deussen-Dopstadt haben die Kreisverwaltung aufgefordert, dem Gebührenbescheid des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio fristgerecht zu widersprechen. Außerdem soll die Verwaltung die Rundfunk- und Fernsehgebühr bis zur Klärung des Widerspruchs auf der Grundlage der alten Berechnung vor der Änderungen der Gebührenordnung lediglich unter Vorbehalt zahlen.

Sebastian Schuster erklärt zu diesem Antrag: „Seit dem 1. 1. 2013 ist der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Dadurch wird die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu geordnet. Davon sind auch Städte, Gemeinde und Kreise betroffen. Die Neuregelung führt zu einer spürbaren Mehrbelastung des Rhein-Sieg-Kreises. Die jährlich zu zahlende Gebühr dürfte bei € 17.762,16 liegen.

Die Ausgestaltung der Gebühr ist rechtlich umstritten. Sowohl private Unternehmen als auch andere Gebietskörperschaften gehen klageweise dagegen vor oder erwägen eine Klage. Um der Rechtskraft des Gebührenbescheides entgegenzuwirken sollte, umgehend von der Möglichkeit des Widerspruchs Gebrauch gemacht werden.“

Ergänzend erklärt Frau Gabi Deussen-Dopstadt: „ Die Verwaltung soll darüber hinaus auch mit dem WDR in Gespräche treten, wie es bereits die Stadt Köln getan hat, um zusammen mit dem WDR nach Möglichkeiten zu suchen, diese Zusatzkosten zu vermeiden. Uns ist an einer einvernehmlichen Lösung gelegen, aber wir sind auch bereit, diese Frage in einem ordentlichen Verfahren klären zu lassen.“  Weiter zum Antrag
Pressedienste
CDU und GRÜNE im Kreistag

 

 

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