„Nach wie vor stellt der Flughafen Köln/Bonn gerade auch in der Nacht eine erhebliche Belastung für die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Sieg-Kreis dar“, ist der parlamentarische Staatssekretär im NRW-Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Horst Becker, überzeugt.Auf Landesebene werde daher jetzt ein Verfahren zur Änderung der Betriebsgenehmigung eingeleitet. Ziel der Becker-Initiative: Keine nächtlichen Passagierflüge mehr zwischen 0 und 5 Uhr. Zuletzt mit Beschluss vom 14. September 2007 hatte sich der Kreistag eindeutig für eine Kernruhezeit im nächtlichen Passagierflugbetrieb am Flughafen Köln/Bonn ausgesprochen. Diesen Beschluss hatte der Kreistag implizit durch einen Begleitbeschluss bestätigt.
Damit deckt sich die Position des Kreistages mit den Beschlüssen des Landtages aus den Jahren 2007 und 2010, beide streben demnach ein Verbot nächtlicher Passagierflüge am Flughafen Köln/Bonn an. Die Realität sieht anders aus. So beträgt der Anteil der Passagierflüge in der Zeit von Mitternacht bis 5 Uhr circa 27 Prozent der Flugbewegungen. Becker geht davon aus, dass aufgrund der über das Jahr unterschiedlichen Nachfrage wie in den Ferien und am Wochenende der Anteil der Passagierflüge am nächtlichen Flugaufkommen insgesamt noch deutlich höher liegt.
Im Jahr 2008 wurde von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung die Nachtfluggenehmigung für den Flughafen Köln/Bonn bis zum Jahr 2030 verlängert. Die Vorboten für ungestörten Schlaf indes stehen gut: Ein vorliegendes und vom Landesverkehrsministerium NRW in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der geänderten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Nachtflugregelungen in Verbindung mit den für den Flughafen Köln/Bonn beschlossenen Nachtflugbeschränkungen Änderungen der Betriebsgenehmigung möglich sind. (aha)