Resolution der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises

Fertigstellung der S13 zwischen Bonn-Oberkassel und Köln Hbf. muss vollständig und zeitnah erfolgen

Die Schienenanbindung der Bundesstadt Bonn an den Flughafen Köln/ Bonn ist eine der Region Bonn/ Rhein-Sieg zugesagte Ausgleichsmaßnahme für den Verlust des Sitzes des Bundestages und weiter Teile der Bundesregierung.

Diese für unsere Region wichtige Verbindung soll durch den Bau der S13 zwischen Bonn-Oberkassel und Köln Hbf. hergestellt werden. Im ursprünglichen Zeitplan sollte diese S-Bahn-Verbindung bereits 2026 fertiggestellt werden. Im Vertrauen darauf haben sich die Arbeitsplätze in unserer lebenswerten Region weiterentwickelt, insbesondere im südlichen rechtsrheinischen Bonn.  Zudem sind neue Wohngebiete errichtet worden. Der wichtige Umsteigehaltepunkt zur Bonner Stadtbahn in Bonn Vilich befindet sich in Bau. In den 30Jahren nach Abschluss der Ausgleichsvereinbarung auf Basis des Berlin/Bonn-Gesetzes hat sich der SPNV in der Wachstumsregion Bonn/Rhein-Sieg entwickelt bzw. verdichtet. Das wurde bei der Planung der S13 zu spät erkannt und eine frühzeitige Anpassung der Planung versäumt. Das gilt insbesondere für das erforderliche Überwerfungsbauwerk im Bereich des Bahnhof Troisdorf, das für eine Durchbindung der S13 in Richtung Köln zwingend notwendig ist. Von Seiten der DB InfraGo AG wurde nachgesteuert, die Planungsstufen 1 und 2 sind sicher finanziert. Nach internen Informationen soll der Vorstand der DB InfraGO allerdings die Arbeiten für die Planungsphase 2 gestoppt haben.  Das wäre völlig inakzeptabel. Würde dieses Projekt nicht zeitnah realisiert, wird die S13 auf langen Zeitraum eine wenig attraktive Rumpf S-Bahn bleiben, die nur zwischen Troisdorf und Bonn-Beuel pendelt. Alternativ müssten andere nachfragestarke S-Bahn-Verbindungen abbestellt werden.

 Weiterhin ist das Projekt „Überwerfungsbauwerk Troisdorf“ geeignet, um die Realisierungschancen anderer Projekte wie das „Überwerfungsbauwerk Hürth-Kalscheuren“ zu beurteilen.

Hinzu kommt, dass der Kölner Knoten in vielen Bereichen, als überlastet gilt und der Kölner Hauptbahnhof keine zusätzlichen S-Bahn-Halte zulässt. Insbesondere durch die Digitalisierung des Kölner Knotens können in einem ersten Schritt weitere Kapazitäten dauerhaft geschaffen werden, ohne dass ein sofortiger Infrastrukturausbau erforderlich ist. Da im Rahmen der Korridorsanierung der DB eine Digitalisierung der Strecken ohnehin vorgesehen ist, muss auch sichergestellt werden, dass die Finanzierung der weiteren Kosten für die Digitalisierung des Kölner Knotens wie geplant bereitgestellt werden.

Auch ist die Realisierung der verbindlich vereinbarten Streckenführung bis Bonn eine zentrale und berechtigte Erwartung der Stadt Bonn, da wichtige andere Infrastrukturmaßnahmen in der Finanzierung damit unmittelbar in Verbindung stehen. Eine derzeit geplante Verschiebung der Realisierung zwischen Bonn-Beuel und Bonn-Oberkassel in die Mitte der 2030er Jahre würde nicht nur andere wichtige Infrastrukturprojekte wie die Bonner Seilbahn gefährden, sondern die Weiterentwicklung der Region unmittelbar beeinträchtigen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Bundesregierung und die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen zum Einsatz für unsere Region und eine Umsetzung der Projekte der Ausgleichsvereinbarung auf Basis des Berlin/Bonn-Gesetzes:

  • Die zügige Fortführung der weiteren Planungsstufen des Überwerfungs-bauwerks Troisdorf kurzfristig von der DB.InfraGO Ag einzufordern, so dass eine Realisierung zeitnah erfolgen kann.
  • Eine Verlängerung der S13 von Bonn-Beuel bis Bonn-Oberkassel mit dem zusätzlichen Haltepunkt Bonn-Ramersdorf im Rahmen des ursprünglichen Zeitplans einzufordern und notwendige zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen.
  • Die Digitalisierung des Kölner Knotens muss weiter auskömmlich finanziert werden und darf nicht zugunsten anderer Projekte der DB in die 2030er Jahre geschoben werden. 

Diese Maßnahmen dienen einer nachfragegerechten Entwicklung unserer Wachstumsregion sowie einer langfristigen Sicherung des Standortes Bonn/Rhein-Sieg im Sinne des Berlin/Bonn-Gesetzes, vor allem der Attraktivität der Arbeitsplätze in der Region. Eine Verschiebung dieser Maßnahmen würde die verbindlich vereinbarten Ausgleichsmaßnahmen aushöhlen und die weitere Entwicklung der Region gefährden.

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Beschlossen in der Gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Verkehrsausschuss (PVA) des Rhein-Sieg Kreises und des Mobilitätsausschuss (MOVE) der Stadt Bonn in der Sitzung vom 30. Oktober 2024.