Schuleingangsuntersuchungen im Rhein-Sieg-Kreis nach § 54 (2) Schulgesetz NRW

Sehr geehrter Herr Landrat,

nach den Sommerferien beginnt wieder ein neues Schuljahr. Bevor ein Kind eingeschult wird, wird dessen Entwicklung untersucht.

Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung. Sie muss vom Gesundheitsamt durchgeführt werden. Ob ein schulpflichtiges Kind zurückgestellt oder eingeschult werden kann, liegt u. a. auch an der Beurteilung durch ein schulärztliches Gutachten.

Für Kinder, die in die Schule kommen, ist die Teilnahme an dieser Untersuchung verpflichtend. Es wird festgestellt, ob das Kind altersgemäß entwickelt ist und die geistigen und körperlichen Voraussetzungen ausreichen, um die Anforderungen in der Grundschule erfüllen zu können.

Die Zahl der Rückstellungsempfehlungen ist nach der Pandemie erheblich angestiegen und bedeutet eine zusätzliche Belastung der Lehrkräfte. Zudem stellt es die Kommunen für die Bereitstellung von Kitaplätzen zusätzlich stark unter Druck.

Nach den vorliegenden Informationen werden rund 6.200 Kinder zum Schuljahr 2024/2025 an Schulen im Rhein-Sieg-Kreis eingeschult. Davon wurden bisher aber nicht alle Kinder untersucht. Während das Gesundheitsamt in der Vergangenheit die Schuleingangsuntersuchungen sowohl links- als auch rechtsrheinisch durchführte, finden diese nunmehr nur noch zentral in den Untersuchungsräumen des Kreishauses in Siegburg statt. Für viele Eltern und Kinder aus dem links-rheinischen Rhein-Sieg-Kreis ist es aufgrund mitunter sehr langer Fahrtzeiten und des damit verbundenen zeitlichen Aufwandes eine Belastung, die Termine nur in Siegburg wahrnehmen zu können. Es kann dazu führen, dass diese wichtige Vorsorgeuntersuchung aufgrund eines fehlenden Untersuchungsangebotes in der Nähe von einigen Eltern nicht wahrgenommen wird oder werden kann.

Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen von CDU und GRÜNEN um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragestellungen und um Bekanntgabe der entsprechenden Antworten in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Inklusion und Gesundheit:

  1. Welche Möglichkeiten sieht der Rhein-Sieg-Kreis, die Schuleingangsuntersuchungen auch linksrheinisch durchführen zu lassen, um den Eltern lange Wegstrecken zu ersparen?
  2. Wie lassen sich die Untersuchungszahlen für das nächste Schuljahr steigern? Welche Maßnahmen sieht der Rhein-Sieg-Kreis hierzu vor?
  3. Wie werden Kinder mit Auffälligkeiten oder Defiziten derzeit an den Rhein-Sieg-Kreis gemeldet und wie kann sichergestellt werden, dass zumindest diese Kinder auf jeden Fall eine Schuleingangsuntersuchung erhalten, damit frühzeitig eine Rückstellung erfolgt und Fördermaßnahmen bzw. Unterstützungen eingeleitet werden können?