Verfahren zur Eigenprüfung des Rhein-Sieg-Kreises

8. November 2023

Sehr geehrter Herr Tüttenberg,

die Fraktionen von CDU und GRÜNEN beantragen in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 13.11.2023 folgendes Verfahren zur zukünftigen Eigenprüfung des Rhein-SiegKreises festzulegen:

  1. Die Eigenprüfung soll weiterhin erfolgen und dazu soll die Ausschusssitzung im Frühjahr genutzt werden.
  2. Die Stellungnahmen bzw. Antworten zu den Prüfthemen sollen den Ausschussmitgliedern vorab schriftlich zur Verfügung gestellt werden.
  3. In der Sitzung sollen Gruppen gebildet werden und Vertreterinnen und Vertreter der geprüften Abteilungen sollen berichten und Fragen der Ausschussmitglieder beantworten können.
  4. Den Ausschussmitgliedern werden in der Ausschusssitzung Akten und Unterlagen zur Verfügung gestellt, die eingesehen und geprüft werden können.
  5. Die Eigenprüfung wird auf insgesamt drei Prüfthemen begrenzt.

Begründung:

Die Eigenprüfung des Rhein-Sieg-Kreises hat sich als Prüf- und Kontrollinstrument bewährt und sollte in Zukunft unbedingt fortgesetzt werden. Aus unserer Sicht dient die Eigenprüfung dabei auch als nützliches Instrument, um Abläufe und Verfahren im Nachhinein retrospektiv zu betrachten und gegebenenfalls für die Zukunft zu verbessern. In Zukunft sollten die begrenzten personellen Ressourcen der Kreisverwaltung gebündelt, die Anzahl der Prüfthemen limitiert und der Ablauf der Eigenprüfung durch ein strukturiertes Verfahren optimiert werden.