Teilnahme am Runden Tisch Geburtshilfe der Stadt Bonn

14.01.2022

Dringlichkeitsantrag gem. § 9 GeschO

Sehr geehrter Herr Schmitz,

die Kreistagsfraktionen von CDU und GRÜNEN stellen folgenden Dringlichkeitsantrag zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Inklusion und Gesundheit am 19.01.2022:

Die Kreisverwaltung wird gebeten, sich in o.g. Angelegenheit mit der Bonner Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen und die Teilnahme geeigneter Vertreterinnen und Vertreter des Kreises an der ersten Sitzung des Runden Tisches Geburtshilfe der Stadt Bonn sicherzustellen.

Eine dauerhafte Teilnahme der Vertreterinnen und Vertreter des Kreises am Runden Tisch sollte in der Folge nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass sich dieser nach Einschätzung der Kreisverwaltung auch als nachhaltig zielführend für die stationäre Geburtshilfe im Kreisgebiet erweist.

Begründung:

Die Bonner Stadtverwaltung teilt in einer Stellungnahme für den städtischen Sozialausschuss im Januar mit, sie plane bereits im ersten Quartal 2022 ein erstes Arbeitstreffen für einen Runden Tisch Geburtshilfe.

Aus Presseberichten (vgl. General-Anzeiger, 31.12.2021: https://ga.de/bonn/bonn-rhein-sieg-cdu-fordert-runden-tisch-zur-geburtshilfe_aid-64938011) ist zudem zu entnehmen, dass von der Bonner Stadtverwaltung geplant sei, dass sich auch Vertretungen des Rhein-Sieg-Kreises an dem Runden Tisch beteiligen.

Dies sollte vor dem Hintergrund der interkommunalen Bedeutung der stationären Geburtshilfe sichergestellt werden. Eine dauerhafte Beteiligung des Kreises am Runden Tisch Geburtshilfe der Stadt Bonn sollte dabei jedoch nur dann erfolgen, wenn sich dieser als nachhaltig zielführend für die Situation der stationären Geburtshilfe im Rhein-Sieg-Kreis erweist.

Die Kreisverwaltung wird gebeten zeitnah, spätestens im folgenden AIG am 21.03.2022, über den Sachstand und das Ergebnis der Gespräche zu berichten.

Begründung der besonderen Dringlichkeit gem. § 9 Abs. 2 GeschO:

Da ein erstes Arbeitstreffen des Runden Tisches bereits im ersten Quartal dieses Jahres stattfinden soll, sollte sich der zuständige Ausschuss für Inklusion und Gesundheit bereits in seiner nächsten Sitzung am 19.01.2022 mit der Thematik befassen.