Begleitbeschluss zur gemeinsamen Resolution der Kreistagsfraktionen von CDU, GRÜNEN, SPD und FDP vom 12.02.2021: Resolution zur Sicherstellung der wohnortnahen Geburtshilfe im Rhein-Sieg-Kreis und im Kreis Neuwied

Sehr geehrter Herr Landrat,

aufgrund der besonderen Situation in einem Flächenkreis sowie der Lage an einer Bundeslandgrenze ist der Rhein-Sieg-Kreis immer wieder mit der Frage konfrontiert, die flächendeckende wohnortnahe Gesundheitsversorgung sicherzustellen. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Diskussionen um Teilschließungen oder Schließungen von Krankenhäusern und Geburtsstationen.
Die Akteure der Kommunalen Gesundheitskonferenz kennen die Strukturen im Kreis und damit vor allem auch die notwendigen Verbesserungen. Dieses Wissen wollen wir in Forderungen artikulieren und dem Land mitteilen, damit die Gesundheitsversorgung im Kreis in einer für den ländlichen Raum erforderlichen Struktur langfristig erhalten bleibt. Hierbei ist auch die Situation angrenzender Kreise/ Städte bzw. Bundesländer (beispielsweise nördliches Rheinland-Pfalz) miteinzubeziehen.

Antrag:

Die Fraktionen von CDU, GRÜNEN, SPD und FDP beantragen aus diesem Grund folgenden Begleitbeschluss zur gemeinsamen Resolution vom 12.02.2021 zu fassen:

Im Rahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz wird ein Arbeitskreis zur Erarbeitung von Rahmenvorgaben für eine Krankenhausbedarfsplanung im Rhein-Sieg-Kreis gebildet. Hier ist insbesondere die besondere Bedeutung des Krankenhauses Bad Honnef für das Siebengebirge und das nördliche Rheinland-Pfalz zu bewerten.

Die Akteure in diesem Arbeitskreis sollen aus den betroffenen Bereichen der Gesundheitsvorsorge kommen und zusammen mit der Politik mögliche Eckpunkte für eine Krankenhausbedarfsplanung im Kreis aufstellen, die den zuständigen Ministerien als Forderungen des Kreises übergeben werden.

Damit sollen insbesondere die unterschiedlichen Bedürfnisse eines Flächenkreises und einer städtisch geprägten Region abgegrenzt werden. Der Bereich der wohnortnahen geburtsmedizinischen Versor-gung kann, als Teilbereich der wohnortnahen Gesundheitsversorgung, als einzelner Punkt herausextrahiert werden.

Ziel ist es, eine zukünftige Krankenhausbedarfsplanung im Rhein-Sieg-Kreis zielgerichtet nach den bei Fachleuten bekannten Bedürfnissen zu steuern und die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum wohnortnah zu erhalten.