Anfrage zu Testungen in Pflegeeinrichtungen und Heimen

Wir haben weiterhin viele Fragen dazu, wann und wo in Heimen und Pflegeeinrichtungen auf das Corornavirus getestet werden sollte. Daher haben wir folgende Anfrage gestellt:

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

die Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN bitten um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

 

Vorbemerkung:

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 18.05.2020 beschlossen die vorsorgliche Testung auf SARS-CoV-2 in Stationären Pflegeeinrichtungen / Altenheimen nach Maßgabe bestimmter Kriterien durchzuführen. Mit Schreiben an die Fraktionen vom 25. Juni 2020 wurde das Aussetzen prophylaktischer Reihentestungen in stationären Pflegeeinrichtungen durch die Verwaltung bekannt gegeben. Bezugnehmend auf den Antrag der Koalition (CDU / GRÜNE) vom 7. Mai 2020 und dem Beschluss des Kreisausschusses bitten wir um Beantwortung folgender Fragen im Sinne einer Evaluation der durchgeführten Maßnahmen:

 

  • Wie hoch ist die Anzahl der Bewohner und des Personals, welche präventiv getestet wurden? Um ein Gesamtbild zu bekommen, ist die Anzahl der Testungen (Bewohner / Personal) von Interesse, die im Ausbruchsgeschehen SARS-CoV-2 getestet wurden (gemäß Ziffer 1 des Antrages).

 

  • Konnte ein mögliches Poolingverfahren von Testungen zum Einsatz kommen (gemäß Ziffer 2 des Antrages)?

 

  • Welche Erkenntnisse ergeben sich aus den engmaschigen Testungen, den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, den Landeserlassen und der Arbeit des Krisenstabes in Bezug auf Fortführung und Anpassungen der Testungen (gemäß Ziffer 3 und 4 des Antrages)? Welche Erfahrungen und Konsequenzen können für eine mögliche zweite Welle im Infektionsgeschehen genutzt werden?

 

  • Wie verteilen sich die bisherigen Aufwendungen für die Testungen (gemäß Unterpunkt Ziffer 4 des Antrages)?

 

  • Das Land NRW hat die Besuchsregelung für die Heime zum 01.07.2020 nochmals stark gelockert. Kann aus Sicht der Verwaltung mit einer weiteren regelmäßigen, präventiven Testung von Bewohnern und Personal das Risiko der Neuinfektionen für diesen vulnerablen Personenkreis gemindert werden?

 

  • Wie sieht der Umgang mit den sogenannten „Antikörpertests“ aus Sicht der Verwaltung aus?

 

  • Wie schnell kann im Rhein-Sieg Kreis die mobile Testung wieder angefahren werden, sollte eine zweite Welle kommen? Hat der Kreis dafür einen Notfallplan und wenn ja, was sind die dort festgelegten Vorgehensweisen?

 

  • Welche Kapazitäten von mobilen Testteams des Kreises oder der im Kreis ansässigen Hilfsorganisationen stehen für den Rhein-Sieg-Kreis im Notfall zur Verfügung?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Torsten Bieber                                                                 Ingo Steiner

Jörg E. Haselier                                                                      Wilhelm Windhuis