Gesundheitskarte im Solidarverbund?

Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte soll zugewiesenen Flüchtlingen der Zugang zum Gesundheitssystem möglich werden. Bisher ist die medizinische Versorgung ein Hürdenlauf, bürokratisch und schwierig, denn der Weg zum Arzt führt über die Stadt- und Gemeindeverwaltungen.

Viele Mitarbeiter*innen arbeiten dort schon heute am Limit. Hinzu kommt, die Abrechnung der tatsächlichen Behandlungskosten mit den Ärzten und Kliniken ist derzeit Aufgabe der Kreisverwaltung, jede Quartalsrechnung muss fachlich wie rechnerisch geprüft werden. Bei der Abrechnung über eine Gesundheitskarte würden dies – wie bei anderen Versicherten auch – die Krankenkassen übernehmen.

Wir wollen daher wissen, wie die Kreisverwaltung das Verfahren bewertet, das die in einem Solidarverbund zusammen angeschlossenen Kommunen entlasten soll. Wir wollen auch wissen, welche Probleme die Kreisverwaltung in Verbindung mit der Einführung der Gesundheitskarte sieht oder welche Argumente womöglich dagegen sprechen. Unsere Anfrage bezieht sich auf die Situation der Flüchtlinge, die den Kommunen zugeteilt sind und in den ersten 15 Monaten auf einen Behandlungsschein angewiesen sind.

Einzelne Kommunen und Solidargemeinschaften, die der Vereinbarung über die G-Karte NRW beitreten, können künftig für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge sofort bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine Gesundheitskarte beantragen, die eine Inanspruchnahme medizinischer Hilfe ohne bürokratische Umwege ermöglicht und dabei die Erfahrungen der Krankenkassen bei der Gesundheitsversorgung nutzen.

Statements zur Gesundheitskarte

Ingo Steiner, Fraktionsvorsitzender: „Wir wollen die medizinische Versorgung aller Flüchtlinge sicherstellen. Dabei halten wir den bürokratischen Aufwand im Auge behalten wie die Kosten. Der Solidarverbund ist dafür das richtige Instrument.“

Gabi Deussen-Dopstadt, Sozialpolitische Sprecherin: „Die Gesundheitskarte für alle Flüchtlinge ist ein wichtiger Schritt. Damit werden de facto die derzeit vorherrschende Diskriminierung schutzsuchender Menschen aufgehoben und die Verwaltungen entlastet.“

Weitere Anfragen
Langfristig Geduldete im Rhein-Sieg-Kreis dürfen ein Studium oder eine Ausbildung beginnen. Neben dem aufenthaltsrechtlichen Status ist auch eine Wartezeit von drei Monaten Voraussetzung. Derzeit leben rund 800 Geduldete leben bei uns, wie viele eine Berufsausbildung absolvieren ist nicht bekannt.  Duldung von Flüchtlingen in Ausbildung

Noch gibt es freie Kapazitäten in einigen Liegenschaften des Bundes und Kasernen: Teile des Bundesamtes für Personalmanagement der Bundeswehr in Sankt Augustin, in Königswinter, Rheinbach und Swisttal. Dies geht aus der Antwort der Kreisverwaltung auf unsere Anfrage hervor. …Bundesimmobilien für die Unterbringung von Flüchtlingen

 

Weiterführende Links zur Einführung der Gesundheitskarte für zugewiesene Flüchtlinge:

Landesrahmenvereinbarung zur Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung

Antworten auf meistgestellte Fragen

Leistungsumfang der Gesundheitskarte

Anmeldevordruck § 264 Abs 1 SGB V

Anmeldeformular § 264 Abs 1 SGB V

Veränderungsformular § 264 Abs 1 SGB V

 

 

 

 

 

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