Kreishaushalt genehmigt: Ortsumgehung Gimmersdorf nicht mehr aufzuhalten

Mit der Genehmigung des Kreishaushalts 2015/16, der die Finanzierung der Ortsumgehung Gimmersdorf vorsieht, ist die letzte Hürde für die Realisierung eines wichtigen Straßenbauprojektes im Rhein-Sieg Kreis genommen. Nun ist die Verwaltung auf der Zielgeraden.

“Eine Ewigkeit warten die Gimmersdorfer Bürger auf die notwendige Entlastung der engen Ortsdurchfahrt”, so der Kreistagsabgeordnete Christoph Fiévet (CDU) aus Wachtberg über die positive Entwicklung. “Mit der Realisierung der Ortsumgehung eröffnet sich auch die Chance den Ortskern neu zu gestalten und die Lebensqualität in der kleinen und schönen Ortschaft Gimmersdorf deutlich zu steigern”.

Im vergangenen Jahr hatte die schwarz-grüne Koalition im Kreistag die Ortsumgehung Gimmersdorf im Koalitionsvertrag vereinbart. „Dank der guten Arbeit der Kreisverwaltung konnten alle rechtlichen Hürden gemeistert werden“, sagt der Wachtberger Ingo Steiner, Planungsausschussvorsitzender und stellvertretender Vorsitzender im Ortsausschuss.

Durch die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns soll sichergestellt werden, dass – wenn es zu einer Einigung über die Straßenbauförderung über 2019 kommen sollte – die zugesagten Zuschüsse auch im Nachhinein fließen. Durch diese, auf Vorschlag des Planungsausschussvorsitzenden Steiner initiierte, Vorgehensweise wird es keine weiteren Verzögerungen beim Bau geben.

Aufgrund der Fördersituation im Straßenbau und der offenen Neuregelung der Entflechtungsmittel wird die Ortsumgehung Gimmersdorf für einen längeren Zeitraum eines der großen Straßenneubauprojekte in der Region sein. In den letzten 40 Jahren haben sich viele Menschen in Wachtberg und im Kreis für diese Ortsumgehung eingesetzt. Wenn der erste Spatenstich erfolgt, dann ist das ein Erfolg aller Beteiligten.

Hintergrund: Neubauprojekte die aus den Straßenbaufördermitteln des Bundes, den s.g. Entflechtungsmittel erfolgen, kann der Bau erst nach einer verbindlichen Förderzusage erfolgen. Aufgrund der unklaren Fördersituation über 2019 hinaus, kann das Land jedoch keine Förderzusagen mehr machen und hat deswegen entschieden die vorhanden Mittel für bereits zugesagte Projekte und dem Erhalt vor Neubau einzusetzen. Sollte es zu einer Einigung zwischen den Ländern für eine Verteilung der Mittel über 2019 hinaus kommen, können ab diesem Zeitpunkt wieder Förderzusagen erteilt werden. Damit es aber nicht zu Verzögerung in der Realisierung von für die Region bedeutsamen Straßenbauprojekten kommt, kann das Land einem vorzeitigen förderunschädlichen vorzeitigem Maßnahmenbeginn zustimmen.

 

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