Vogelgrippe und die neue EU-Verordnung für die Kennzeichnung von Lebensmitteln beschäftigten die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft ihrer jüngsten Sitzung. Zugvögel übertragen das vor allem für Hühner hoch infektiöse Virus.
Risikobereiche wie Rastgebiete gibt es Kreis jedoch nicht, daher sind keine restriktive Maßnahmen nötig geworden. Grundsätzlich ist das Virus für Menschen ansteckend, die Krankheit verläuft generell und wie bei Säugetieren auch eher mild.
Am 13. Dezember vergangenen Jahres trat die neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel ein. Laut EU-Verordnung muss seither die Verwendung bestimmter Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeiten auslösen können angegeben, auch für lose und unverpackte Ware – wie an der Bedienungstheke oder im Restaurant – angegeben werden. Neue Bestimmungen gelten zudem für die Angaben über den Nährwert von Lebensmitteln.
Dank einer entsprechenden Kennzeichnung werden die Verbraucher künftig erkennen können, woher ihr Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt – bisher gab es entsprechende Regeln nur für Rindfleisch. Sehr begrüßenswert: die neuen Bestimmungen sollen eine gesunde Ernährung erleichtern. Doch bis es soweit ist, ist Geduld gefragt, denn die Kennzeichnungspflicht beginnt erst drei Jahr nach dem förmlichen Erlass, die Nährwertdeklaration erst in fünf Jahren.
Wichtig: die neuen EU-Regeln gelten nur für Unternehmen. Wohltätigkeitsveranstaltungen wie etwa Basare in Schulen, also eben nicht für den gelegentlichen Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen zum Beispiel einem Kuchenbasar im Kindergarten. Mehr Informationen zur Lebensmittelinformationsverordnung hier