Kommunale Kulturpolitik und Inklusion

Eine UN-Konvention unterstützt das Ziel der vollen und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe von allen behinderten Menschen. Die Konvention  wurde 2009 von Deutschland ratifiziert. Damit bekräftigten die politischen Akteure ihren Willen, eine Politik karitativer Wohltätigkeit und damit häufiger Bevormundung durch eine Politik der Menschenrechte zu ersetzen.

Behinderte Menschen leben in Städten und Dörfern. Hier lernen und arbeiten sie. Hier werden sie in ihrem Alltag unterstützt, aber hier erfahren sie auch ihre Begrenzungen und Ausgrenzungen. Also ist die kommunale Ebene besonders gefordert. Es gibt zahlreiche beispielhafte Ansätze für neue Modelle, andererseits müssen aber auch noch viele sachliche und gedankliche Barrieren abgebaut werden.

Wer wäre besser dazu geeignet, dieses „disability-mainstreaming“ zu begleiten und zu unterstützen als der Kulturbereich? Wie können Fragen der Diversität besser diskutiert werden, wenn nicht mit den Mitteln der Künste? So lautet also das Thema: „Was kann kommunale Kulturpolitik zur Inklusion beitragen?“  Mehr zu Programm des Workshops am 2. und 3. Dezember im Bildungszentrum Schloss Eichholz in Wesseling unter       http://www.kas.de/bundesstadt-bonn/de/events/61495/

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