Grüne fordern: Eltern sollen weniger zahlen

Neues Schülerticket für Grundschüler?

Das Schülerticket ist für weiterführende Schulen ein Erfolgsmodell und eine deutliche Verbesserung der Mobilität für Schüler. Nach einem erfolgreichen Feldversuch in den Städten Köln und Bonn soll es jetzt auch für Grundschüler nutzbar werden und das bisherige Angebot der Schülerjahresfahrtkarte ablösen. Grüne Verkehrsexperten warnen jedoch und weisen auf die Nachteile hin: So würde für Eltern künftig ein monatlicher Eigenanteil von 9,60 Euro fällig.  Den Betrag erklärten die Initiatoren mit dem angeblichen “zusätzlichen Freizeitnutzen”.

„Hier wird das Ergebnis eines Modellversuches im städtischen Raum einfach für den ländlichen Bereiche adaptiert“, erläutert Ingo Steiner, Vorsitzender des Planungs- und Verkehrsausschuss des Rhein-Sieg Kreises die Situation. „Das ist so jedoch nicht möglich, weil Angebot und die räumliche Struktur im ländlichen Raum nicht unbedingt geeignet sind 6-10 jährige Kinder alleine Bus fahren zu lassen.“  So müsse ein Kind in Bonn, wenn es an einer falschen Haltestelle aussteigt, in der Regel 10-15 Minuten bis zum nächsten Anschlussbus warten.  Steiner ist selbst Vater und kennt sich in der ÖPNV-Realität der Region gut aus. In Ruppichteroth stehe ein Grundschüler möglicherweise sogar ein bis zwei Stunden und wartet. Den damit verbundenen Risiken würden, so seine Einschätzung,  würden verantwortungsvolle Eltern ihren Kindern und sich selbst nie zumuten.

In seiner jüngsten Sitzung, am 18. Februar,  hatten die Mitglieder des Planungs- und Verkehrssauschusses geschlossen für Nachbesserung plädiert. ” Sollte das nicht möglich sein, würde das einen Rückschritt für die meisten Kommunen im Kreis bedeuten”, so Vorsitzender Steiner.  Zudem würde wieder nach dem Bartarif (4er Tickets) abgerechnet,  “das führt  zu einem Mehraufwand für  Eltern und Verwaltung gleichermaßen.” Ingo Steiner, der den Rhein-Sieg Kreis auch in den zuständigen Gremien im NVR vertritt, sieht gute Chancen für die Nachbesserung.  „Ich glaube, dass ein vernünftiger Kompromiss im Sinne der Eltern und Kommunen möglich ist”. (ahr)

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