Antrag von CDU und Grünen zur Buslinienführung in Ruppichteroth-Winterscheid

Zum weiteren Vorgehen bezüglich des Rhein-Sieg-Kreises haben CDU und GRÜNE folgenden Antrag gestellt: Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Kreistages stellt fest, dass die im beschlossenen Nahverkehrsplan enthaltenen Änderungen im Bereich Ruppichteroth-Winterscheid insgesamt zu deutlichen Verbesserungen des Nahverkehrsangebotes führen.

Es ist dem Ausschuss dabei bewusst, dass Planungen für die Routen von Buslinien vor Ort auch zu Diskussionen oder Konflikten führen können. Ziel des Kreistages ist es, einen bestmöglichen Ausgleich der verschiedenen Interessen und Planungsziele zu erhalten.

Der Kreistag nimmt die Einwände der Bürgerinnen und Bürger betreffend die beschlossene Führung der Linie 531 zwischen Winterscheid und Haus Tanneck nach wie vor ernst. Der Planungs- und Verkehrsausschuss bittet daher die Kreisverwaltung, folgende Schritte zu unternehmen:

  1. Die Kreisverwaltung soll die zeitlichen und planerischen Perspektiven des Investitionsobjekts Winterscheider Mühle erneut detailliert untersuchen. Die Ergebnisse sollen dem Ausschuss berichtet werden, damit dieser sie in die weiteren Beratungen zur Thematik einbeziehen kann.
  2. Die Kreisverwaltung soll gemeinsam mit der Gemeinde Ruppichteroth die Möglichkeit einer sinnvollen Führung der Linie 531 mit einer Wendeschleife im Bereich Winterscheider Mühle weiter erörtern und dem Ausschuss über die Ergebnisse und evtl. dafür notwendige bauliche Maßnahmen berichten.
  3. Die Kreisverwaltung soll der Untersuchung der Auswirkungen der Linienwegänderung im Bereich Winterscheid im Rahmen der grundsätzlichen Evaluation des Nahverkehrsplanes besondere Priorität zukommen lassen und dem Ausschuss zeitnah nach dem Fahrplanwechsel berichten.
  4. Die Kreisverwaltung soll gemeinsam mit der RSVG sowie weiteren Beteiligten theoretische Möglichkeiten für Fahrplan- und Linienwegänderungen während des laufenden Fahrplans inklusive Vor- und Nachteile erarbeiten und dem Ausschuss berichten.
  5. Die Kreisverwaltung wird gebeten, im Benehmen mit der Gemeinde Ruppichteroth zu prüfen, ob mit Blick auf die derzeit anstehende Evaluation der Fahrplanänderungen von größeren baulichen Maßnahmen abgesehen wird, bis die Ergebnisse der Evaluation vorliegen und bewertet sind.

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